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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2000 - 3 A 2352/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2000 - 3 A 2352/94 (https://dejure.org/2000,14982)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.04.2000 - 3 A 2352/94 (https://dejure.org/2000,14982)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. April 2000 - 3 A 2352/94 (https://dejure.org/2000,14982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 6 K 2594/92
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2000 - 3 A 2352/94
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2000 - 3 A 2352/94
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2000 - 3 A 2352/94
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 2.66 -, BVerwGE 31, 20 (21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2001 - 3 A 5059/98

    Verwaltungsverfahrensrecht: Berücksichtigung eines nicht unterschriebenen

    Der Senat hält an den Ausführungen in seinem - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen - Beschluss vom 12. November 1993, - 3 B 3018/92 -, n.v.; offen gelassen im Urteil vom 20. April 2000 - 3 A 2352/94 -, fest, wonach eine wegerechtliche Widmung (Allgemeinverfügung nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW), die darauf ausgerichtet ist, einem Rezessweg - gleichgültig, ob nach damaligem Recht ein privater oder öffentlicher Weg - die Eigenschaft eines öffentlichen Weges mit dem hieran nach dem jetzigen Wegerecht anknüpfenden Rechtsfolgen zuzuweisen, unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 VwVfG NRW nichtig sein kann, wenn sich nämlich das "Übergehen" der auf den Rezessweg bezogenen und als gemeindliche Satzung geltenden Regelungen unter Außerachtlassen der in § 2 Satz 2 G 1956 bestimmten Anforderungen für deren Aufhebung oder Änderung als ein besonders schwerwiegender Form- oder Inhaltsfehler erweist und dies bei verständiger Würdigung aller Umstände offenkundig ist.
  • VG Münster, 26.04.2023 - 3 K 3067/21

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorteilslage, Abweichung vom Bauprogramm

    BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, juris, Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 20. April 2000 - 3 A 2352/94 -, juris, Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2000 - 3 A 6776/95

    Anforderungen an die Erschließungsbeitragspflicht ; Herstellung der

    Mit diesem Zeitpunkt fiel die Außenstrecke der Straße A. M. wieder insgesamt in den Zustand einer Außenbereichsstraße zurück: Die bis dahin eingetretene bauliche Entwicklung hatte nicht zur "Verklammerung" der Bebauung an der Außenstrecke mit der Ortslage E. geführt; die Zahl von zehn Gebäuden bzw. Gebäudekomplexen im Abrechnungsabschnitt (einschließlich der Fabrik) reichte nicht für eine eigene Ortslage aus (d.h. für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.v. § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB), vgl. das Urteil des Senats vom 20. April 2000 - 3 A 2352/94 -.
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